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Voraussetzungen der Qualifikation als Geschäftraummiete; Abgrenzung zum Prekarium

RechtsprechungMRGwobl 2011/61wobl 2011, 133 Heft 5 v. 27.5.2011

§ 974 ABGB

§ 1 Abs 1 MRG:

Der Begriff des Geschäftsraums wird durch den Vertragszweck bestimmt. Die geschäftliche Tätigkeit selbst muss nicht unmittelbar im betreffenden Objekt ausgeübt werden, es genügt, wenn das Objekt diesen geschäftlichen Zwecken dient.

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