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Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld bei einem Übergabsvertrag auf den Todesfall

RechtsprechungAbgabenrechtDr. Karl-Werner Fellnerwobl 2011/59wobl 2011, 121 Heft 4 v. 27.4.2011

§ 8 Abs 2 GrEStG 1987:

Da eine Übergabe auf den Todesfall als ein vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängiger Erwerb zu behandeln ist, entsteht die Steuerschuld nach § 8 Abs 2 GrEStG 1987 erst mit dem Eintritt dieser Bedingung, dh mit dem Ableben des Übergebers.

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