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Reichweite der vertraglichen Verpflichtungen eines Mieters gegenüber dem Vermieter bei Vornahme von Umbau- bzw Sanierungsarbeiten durch Bauunternehmer

RechtsprechungABGBRA Dr. Ingmar Etzersdorferwobl 2011/42wobl 2011, 86 Heft 3 v. 30.3.2011

§ 1111, §§ 1295ff, § 1298, § 1313a ABGB:

Der Bestandnehmer haftet für schuldhaft herbeigeführte Beschädigungen an der Substanz des Hauses auch aus Anlass von Umbau- oder Sanierungsarbeiten, wobei er für das Verschulden dritter Personen einzustehen hat, deren er sich zur Erfüllung seiner Pflichten, insb der Obhutspflicht, bedient.

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