vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anfechtung einer vorläufigen Benützungsregelung grundsätzlich im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren

RechtsprechungWEGwobl 2011/38wobl 2011, 82 Heft 3 v. 30.3.2011

§ 17 Abs 2, § 52 Abs 1 Z 3 WEG 2002:

Eine vorläufige Benützungsregelung kann grundsätzlich im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren angefochten werden; dies folgt zwanglos aus dem Kompetenztatbestand des § 52 Abs 1 Z 3 WEG 2002 und wurde auch schon vom erkennenden Senat in seiner E 5 Ob 156/02f (= immolex 2003/63, 112 [Iby] = wobl 2003/89, 185 [Call] = MietSlg 54.474) - implicite - bejaht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!