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Zur Anwendbarkeit der 10-jährigen Verjährungsfrist des § 16 Abs 8 MRG im Fall der "Erneuerung" bzw "Verlängerung" eines bestehenden Mietverhältnisses

RechtsprechungMRGwobl 2011/35wobl 2011, 76 Heft 3 v. 30.3.2011

§ 16 Abs 8 MRG:

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