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Keine Konsumation des Anhebungsrechts durch Übermittlung eines neuen Mietvertragsangebots

RechtsprechungMRGwobl 2011/33wobl 2011, 75 Heft 3 v. 30.3.2011

§ 914 ABGB

§ 12a Abs 1 MRG:

Die Übermittlung eines Mietvertragsentwurfs ist bei der gebotenen objektiven Auslegung als Anbot zum Abschluss eines neuen Mietvertrags und nicht als (bloßes) Anhebungsbegehren nach § 12a Abs 1 MRG zu werten.

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