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Benützung des Bestandobjekts durch einen dritten titellosen Benützer

RechtsprechungABGBa. Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilchwobl 2011/165wobl 2011, 454 Heft 12 v. 1.12.2011

§ 1041, § 1091 ABGB

§ 30 Abs 2 Z 13 MRG:

Ansprüche auf Benützungsentgelt sind auch gegenüber dem dritten titellosen Benützer nicht ausgeschlossen. Die bereicherungsrechtliche Haftung auch des Drittnutzers hängt also von jenem Rechtsgrund ab, der im Verhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter die Nutzung des Bestandobjekts legitimiert.

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