vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktivlegitimation der Eigentümergemeinschaft im Kündigungsverfahren bei Vermietung eines ursprünglich als Hausbesorgerwohnung gewidmeten Objekts

RechtsprechungWEGwobl 2011/136wobl 2011, 374 Heft 11 v. 18.11.2011

§ 2 Abs 4, § 18 Abs 1, § 28 Abs 1 Z 8 WEG 2002

§ 567 ZPO:

Die Widmung einer Wohnung als Hausbesorgerwohnung macht sie zum allgemeinen Teil der Liegenschaft (vgl 5 Ob 52/01k; RIS-Justiz RS0082959; RS0114928). Eine Änderung der Widmung mag zwar auch konkludent erfolgen können (vgl 5 Ob 29/08p; RIS-Justiz RS0114928 [T1]); doch ist eine solche aus einer - nur mehrheitlichen (RIS-Justiz RS0082931; RS0114928 [T3]) - Entscheidung der Eigentümergemeinschaft, die vormalige Hausbesorgerwohnung zu vermieten, nicht ableitbar. Die frühere Hausbesorgerwohnung verliert daher durch die Vermietung ihre WE-rechtliche Qualität als allgemeiner Teil der Liegenschaft nicht; deren Vermietung ist Verwaltungsangelegenheit (AB 1050 BlgNR 21. GP 9), in deren Rahmen der Eigentümergemeinschaft die Vermieterstellung (RIS-Justiz RS0111493; 5 Ob 458/97g) sowie die Sachlegitimation zukommt (RIS-Justiz RS0116451) und folglich auch die Aktivlegitimation im Verfahren nach § 567 ZPO.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!