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Änderung der Entscheidungsgrundlagen zwischen Einlangen des Grundbuchsgesuchs und dessen Erledigung

RechtsprechungGrundbuchrechtwobl 2010/123wobl 2010, 257 Heft 9 v. 28.9.2010

§ 93, § 94 GBG

§ 5 Abs 2 WEG 2002:

§ 94 GBG regelt bloß, unter welchen materiellrechtlichen und formalrechtlichen Voraussetzungen ein Gesuch bewilligt werden darf; auf welchen Zeitpunkt die Entscheidung hierbei abgestellt werden müsse, ergibt sich eindeutig aus § 93 GBG.

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