§ 49 Abs 2 Z 5 JN
§ 502 Abs 2 und Abs 5 Z 1 ZPO:
Der gemäß § 502 Abs 5 Z 2 ZPO privilegierte Zugang zum OGH ist nur dann gegeben, wenn etwa ein Anspruch auf Zahlung rückständigen Mietzinses gemeinsam mit einem Räumungsanspruch im gleichen Verfahren geltend gemacht wurde, nicht jedoch, wenn die Verfahren über zwei getrennte Klagen auf Räumung und Zahlung des Mietzinses zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden wurden.