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Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche bei Miteigentum des Rechtsvorgängers am störenden Grundstück

RechtsprechungABGBwobl 2010/61wobl 2010, 113 Heft 4 v. 30.4.2010

§ 364 a, § 1396 ABGB

§ 14 ZPO:

Zwischen Nachbarn bestehende vertragliche oder öffentlich-rechtliche Beziehungen sind für daraus entstehende Ersatzansprüche maßgebend, weshalb zur Anwendung des Nachbarrechts und damit zur Gewährung verschuldensunabhängiger Ausgleichsansprüche in solchen Fällen kein Anlass besteht.

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