§ 364 a ABGB
§ 359b GewO:
§ 364 a ABGB ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO genehmigte Anlage keine behördlich genehmigte
§ 364 a ABGB
§ 359b GewO:
§ 364 a ABGB ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO genehmigte Anlage keine behördlich genehmigte