§ 30 Abs 2 Z 8 und 9 MRG:
Auch bei Anlegen eines strengen Maßstabes erweist sich die Bejahung des dringenden Eigenbedarfs für ein Ehepaar mit Kleinkind, das über eine 55 m2 große Mietwohnung bestehend aus Schlafzimmer, Stube, kleiner Küche und Bad/WC verfügt, als nicht korrekturbedürftig.