vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Berücksichtigung von mietvertraglichen Wartungs-/Instandhaltungspflichten des Mieters als Zu- bzw Abschlag zum Richtwertmietzins

RechtsprechungMRGMag. Walter Rosifka, Dr. Andreas Vonkilchwobl 2010/47wobl 2010, 101 Heft 4 v. 30.4.2010

§ 16 Abs 2 MRG

§ 2 Abs 1 RichtWG:

Die in § 16 Abs 2 Z 1 bis 6 MRG enthaltene Aufzählung jener Kriterien, die Zuschläge oder Abstriche zum bzw vom Richtwert begründen, ist taxativ und betrifft neben der Zweckbestimmung der Wohnung - bis auf § 16 Abs 2 Z 3 MRG - durchwegs die tatsächliche Beschaffenheit des Hauses und der Wohnung, nicht aber die im Mietvertrag enthaltene Verteilung (Übernahme) von Verpflichtungen, insb betreffend Wartungs- und Instandhaltungspflichten. § 16 Abs 2 Z 3 MRG und Abs 7 MRG bieten keine tragfähige Analogiegrundlage, um eine mietvertragliche Verteilung (Übernahme) von (einzelnen) Wartungs- und Instandhaltungspflichten durch Zuschläge oder Abstriche im Richtwertzinssystem zu berücksichtigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!