Der vorliegende Beitrag beleuchtet kritisch die vom OGH ausgearbeiteten Beurteilungskriterien bezüglich des Abwehranspruches gemäß § 364 Abs 3 ABGB. Weiters werden zwei Urteile des OGH dargestellt, in denen er einen solchen Untersagungsanspruch zugelassen hat.
Deskriptoren: Nachbarrecht, unzumutbare Beschattung, Selbsthilferecht, nachträglich hinzugekommene Nachbarn;