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Kündigung/Auflösung wegen Mietzinsrückstands: Erfordernis der qualifizierten Mahnung und fehlendes grobes Verschulden

RechtsprechungABGBwobl 2010/38wobl 2010, 83 Heft 3 v. 24.3.2010

§ 1118 ABGB; § 29 Abs 1 Z 5, § 30 Abs 2 Z 1, § 33 MRG:

Unter den Begriff der "Einmahnung" des § 1118 ABGB fällt jedes Verhalten, aus dem sich ergibt, dass der Gläubiger die Leistung ernstlich fordert; auch aufgrund der Bezeichnung "Zahlungserinnerung" kann kein ernsthafter Zweifel daran aufkommen, dass es sich dabei um eine qualifizierte Mahnung iSd § 1118 ABGB handelt.

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