vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Offenkundige Unangemessenheit des angebotenen Fixpreises iSd § 18 Abs 3 b WGG bereits bei geringfügiger Überschreitung des Verkehrswertes

RechtsprechungWGGwobl 2010/19wobl 2010, 47 Heft 2 v. 1.3.2010

§ 15 d, § 18 Abs 3 b WGG:

Eine offenkundige Unangemessenheit iSd § 18 Abs 3 b WGG ist schon dann zu bejahen, wenn der Preis für freifinanzierte Objekte - wenn auch nur geringfügig (hier um 358,60 €) - überstiegen wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!