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Rechtsweg und Passivlegitimation für Rückforderungsansprüche des Mieters nach § 27 MRG

RechtsprechungMRGwobl 2010/14wobl 2010, 40 Heft 2 v. 1.3.2010

§ 27 Abs 1 Z 1, § 37 Abs 1 Z 14 MRG:

Rückforderungsansprüche des Mieters sind durch § 37 Abs 1 Z 14 MRG nur dann in das außerstreitige Verfahren verwiesen, wenn die zurückgeforderte Leistung aufgrund einer in § 27 Abs 1 MRG definierten ungültigen und verbotenen Vereinbarung erbracht wurde.

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