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Zum Erfordernis der Beglaubigung von Unterschriften auf einer von einer Gemeinde errichteten Privaturkunde im Grundbuchsverfahren

RechtsprechungGrundbuchsrechtHR des OGH Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek LL.M.wobl 2010/141wobl 2010, 313 Heft 11 v. 23.11.2010

§ 31 Abs 2 GBG:

Dem Erfordernis des § 31 Abs 2 GBG ist nicht entsprochen, wenn eine bloß privatrechtliche Erklärung einer Gemeinde vorliegt, die zwar nach den Vorschriften der einschlägigen Gemeindeordnung privatrechtliche Wirksamkeit erzeugt, aber eben keine "Erklärung einer Behörde des Bundes oder des Landes" umfasst.

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