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Einmaliges Kündigungsrecht beim Bestandvertrag auf bestimmte Zeit

RechtsprechungAbgabenrechtHon.-Prof. RA Dr. Wolf-Dieter Arnoldwobl 2009/97wobl 2009, 263 Heft 7 und 8 v. 1.8.2009

§ 33 TP 5 (insbes Abs 3 Satz 2) GebG:

Einmaliges Kündigungsrecht (während der bestimmten Vertragsdauer) macht den auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandvertrag nicht zu einem solchen mit unbestimmter Vertragsdauer.

VwGH 15. 12. 2008, 2006/16/0072

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