vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Formwechselnde Umwandlung des Bestandgebers; Vermietung im Rahmen des Betriebs eines Verkehrsunternehmens

RechtsprechungMRGa. Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilchwobl 2009/78wobl 2009, 231 Heft 7 und 8 v. 1.8.2009

§ 1120 ABGB; § 29 BundesbahnG; § 1 Abs 2 Z 1 MRG:

Unter "Veräußerung" iSd § 1120 ABGB ist die derivative Einzelrechtsnachfolge unter Lebenden oder von Todes wegen zu verstehen. Ebensowenig wie die Vererbung der Bestandgeberposition bedürfen Fälle von Gesamtrechtsnachfolge bei juristischen Personen des Rückgriffs auf § 1120 ABGB. Für sie gilt § 1116a ABGB.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!