§ 10 Abs 2 Z 4 lit d UStG 1994:
Leistungen der Eigentümergemeinschaft an die einzelnen Wohnungseigentümer im Zusammenhang mit der Erhaltung, Verwaltung oder dem Betrieb eines - in einem einheitlichen Nutzungszusammenhang zu den unmittelbaren Wohneinheiten im Haus stehenden - Hallenbades unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.