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Fruchtgenussrecht an der gesamten Liegenschaft als Eintragungshindernis für Verbücherung weiterer Fruchtgenussrechte

RechtsprechungGrundbuchsrechtHR des OGH Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M.wobl 2009/69wobl 2009, 199 Heft 6 v. 1.6.2009

§ 364c, § 509, § 530 ABGB

§ 94 Abs 1 Z 1 GBG:

Ein bereits eingetragenes Fruchtgenussrecht an der gesamten Liegenschaft/an sämtlichen Räumlichkeiten der Liegenschaft steht der Verbücherung eines weiteren Fruchtgenussrechts oder Wohnungsgebrauchsrechts entgegen. Die Kritik der Lehre gibt keinen Anlass zum Abgehen von dieser Judikatur.

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