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Wirksamkeit einer Beschlussfassung bei anonymer Stimmabgabe und Auszählung durch einen Notar

RechtsprechungWEGwobl 2009/67wobl 2009, 194 Heft 6 v. 1.6.2009

§ 37 Abs 1 NO

§ 20 Abs 7 2. Satz, § 24 WEG 2002

§ 13b Abs 3 letzter Satz WEG 1975:

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