vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auslegung eines mehrdeutigen Endtermins in einem Mietvertrag

RechtsprechungMRGwobl 2009/49wobl 2009, 128 Heft 4 v. 1.4.2009

§ 914, § 915 ABGB; § 29 Abs 1 lit a MRG:

Der Endtermin muss entweder datumsmäßig oder durch Angabe des Anfangszeitpunkts und der Vertragsdauer eindeutig festgelegt sein.

Dennoch schadet selbst bei formbedürftigen Willenserklärungen eine bloße Falschbezeichnung nicht. Sie ist ungeachtet des Wortlautes und des normativen Verständnisses entsprechend dem tatsächlichen übereinstimmenden Verständnis der Beteiligten gültig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!