§ 12 Abs 11 UStG 1994
Art 17 Abs 2 und Art 20 Abs 1 Buchstabe b der Sechsten MwSt-RL (Art 167 und 185 Mehrwertsteuersystem-RL):
Ändert eine (hier: gemeinnützige) Bauvereinigung ihre Absicht, Eigentumswohnungen (unter unechter Umsatzsteuerbefreiung) zu verkaufen, so steht ihr ab Vermietungsabsicht (zB ab Abschluss von Nutzungsverträgen) der Vorsteuerabzug zu und nicht erst ab der tatsächlichen Erzielung eines Umsatzes durch Vermietung.