§ 20 lit b, § 94 Abs 1 Z 3 GBG
§ 2 Abs 6, § 40 Abs 2 WEG 2002:
Schon aus dem Wortlaut des § 40 Abs 2 WEG 2002 folgt, dass die Anmerkung der Einräumung von WE nur "an den Erwerber des Rechts auf Einräumung des Wohnungseigentums übertragen werden" kann. Eine Übertragung nur der Anmerkung ist daher ausgeschlossen.