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Dienstleistungsrichtlinie und Immobilienwirtschaft*)*)Aktualisierte Fassung des Vortrags, den der Verf am 9. 11. 2006 an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck beim Symposium "Die Dienstleistungsrichtlinie. Dienstleistungsfreiheit in Europa - Segen oder Fluch?" gehalten hat; vgl dazu den von Wachter und Burger herausgegebenen gleichnamigen Tagungsband (innsbruck university press in Conference Series, Hrsg Habitzel, Märk, Prock, Stehno, 2008) 179 bis 185.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Gottfried Callwobl 2009, 2 Heft 1 v. 1.1.2009

Die Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, vom 12. 12. 2006, über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl L 376/36), die bis 28. 12. 2009 von den Mitgliedsstaaten der EU umzusetzen ist, hat neben ihrem arbeitsrechtlichen Schwerpunkt auch Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft sowie deren rechtliche Rahmenbedingungen. Österreich hat durch eine Novelle der GewO 1994 einen der wichtigsten Punkte der DL-RL, nämlich die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung der Immobilientreuhänder - Nachweis dieser Versicherung bis spätestens 27. 8. 2008 - bereits umgesetzt. Angesichts verschiedener Vorbehalte bleibt allerdings die Integrationswirkung der DL-RL hin zu einer Europäisierung des gesamten Wohn- und Immobilienrechts in absehbarer Zeit beschränkt.

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