Art 6 Abs 1 und Art 13 Teil B Buchst b 6. Mehrwertsteuerrichtlinie (Art 24 Abs 1, Art 25 Buchst a, b und c, Art 135 Abs 1 Buchst l und Abs 2 Mehrwertsteuersystemrichtlinie)
§ 10 Abs 2 Z 4 UStG 1994:
Die Vermietung eines Grundstücks und die Dienstleistung der Reinigung seiner Gemeinschaftsräume sind als selbständige voneinander trennbare Umsätze anzusehen (sodass diese Dienstleistung nicht unter die Bestimmung des Art 13 Teil B Buchst b der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie [Art 135 Abs 1 Buchst l der Mehrwertsteuersystemrichtlinie] fällt).