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Widmungsunabhängige Rücklage nach § 31 WEG 2002, deren Beiträge der Eigentümergemeinschaft ex lege zufließen

RechtsprechungWEGUniv.-Prof. Dr. Gottfried Callwobl 2008/95wobl 2008, 275 Heft 9 v. 1.9.2008

§ 18 Abs 4 Satz 1, § 20 Abs 1 und 2, § 28 Abs 1 Z 1, § 31 Abs 1 und 2, § 32 Abs 1 WEG 2002

§ 364b, §§ 1293ff, § 1422, §§ 1438ff ABGB:

Zur Pflicht des WE-Verwalters nach § 20 Abs 2 WEG 2002, für die Bildung einer angemessenen Rücklage und die Vorschreibung ausreichender Akonti auf die gemeinschaftlichen Bewirtschaftungskosten der WE-Liegenschaft zu sorgen.

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