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Rechtskonforme Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

AufsätzeRAA Mag. Dr. Martin Dercsalywobl 2008, 249 Heft 9 v. 1.9.2008

Auch die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung als gesetzlich bevorzugte Form der Willensbildung wird vom WEG 2002 nur ausschnittsweise geregelt. Die bestehenden Vorschriften sind auslegungsbedürftig, der ungeregelte Bereich verlangt nach Anleihen aus dem Kapitalgesellschafsrecht.

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