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Aktivlegitimation bei bestehendem Fruchtgenuss an einer Liegenschaft

RechtsprechungABGBwobl 2008/83wobl 2008, 240 Heft 7 und 8 v. 1.7.2008

§ 509 ABGB:

Auch während des Bestehens eines Fruchtgenussrechtes an einer Liegenschaft ist deren Eigentümer zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Beschädigungen eines darauf befindlichen Mietobjektes aktivlegitimiert. Dagegen kann Benutzungsentgelt nur vom Fruchtnießer geltend gemacht werden, dem der Anspruch auf die gewöhnlichen und außergewöhnlichen Erträge der Sache zukommt.

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