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Vertragsübernahme eines Mieters bei befristetem Mietverhältnis

RechtsprechungMRGwobl 2008/69wobl 2008, 220 Heft 7 und 8 v. 1.7.2008

§§ 1405f ABGB

§ 29 Z 3, § 33 Abs 2 MRG:

Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an die Stelle einer aus dem Schuldverhältnis ausscheidenden Partei tritt und deren gesamte vertragli-

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