§ 6 Abs 1, § 6 Abs 2, § 37 Abs 1 Z 2 MRG
§ 7 Abs 1 EO:
Ein Exekutionstitel gem § 6 Abs 1 MRG ist ausreichend bestimmt, wenn die aufgetragenen Arbeiten der Art nach bestimmt sind.
§ 6 Abs 1, § 6 Abs 2, § 37 Abs 1 Z 2 MRG
§ 7 Abs 1 EO:
Ein Exekutionstitel gem § 6 Abs 1 MRG ist ausreichend bestimmt, wenn die aufgetragenen Arbeiten der Art nach bestimmt sind.