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Noch einmal: Wer zahlt den Energieausweis?

KorrespondenzUniv.-Prof. Dr. Gottfried Callwobl 2008, 183 Heft 6 v. 1.6.2008

Unerwartet viele Reaktionen veranlassen mich, den Aufsatz in zwei Punkten zu ergänzen:

1. Stabentheiner regte zur Aussage1)1)Wobl 2008, 123 FN 11.: "auch die Gesetzesmaterialien zum EAVG ... werfen die Kostenfrage mit keinem Wort auf" unter Hinweis auf die EB zur RV Allgemeiner Teil 6. "Tragung der Kosten für die Erstellung des Energieausweises"2)2)1182 BlgNR 22. GP, 5. ein Erratum an. Die bezogene Textpassage lautet in der Tat:

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