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"Zeitlich eingeschränkte" sofortige Vollziehbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses der ordentlichen Verwaltung im WE

RechtsprechungWEGUniv.-Prof. Dr. Gottfried Callwobl 2008/46wobl 2008, 135 Heft 5 v. 1.5.2008

§ 24 Abs 1 und 5, § 25 Abs 3, § 28 Abs 1 Z 1 und 3 WEG 2002:

Ist ein Mehrheitsbeschluss über ordentliche Verwaltungsmaßnahmen (hier: Erhaltungsarbeiten an der WE-Anlage; Finanzierung durch sofortige Umlage und erhöhte Rücklagenbeiträge) wirksam zustande gekommen, weil der WE-Verwalter allen Wohnungseigentümern rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung gegeben hat, ist

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