§ 12a AO:
Der in § 12a AO für das Ausgleichsverfahren zum Zweck der Unternehmenssanierung normierte Aufschub der wegen Nichtzahlung des Bestandzinses betriebenen Räumungsexekution gilt nicht (im Wege der Analogie) auch im Zwangsausgleichsverfahren.
OGH 26. 4. 2006, 3 Ob 32/06m (LGZ Wien 40 R 227/05m; BG Fünfhaus 10 E 63/02m)