Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird. Z 42 fügt dem § 117 die Abs 7 bis 10 an: Einführung einer obligatorischen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Berufstätigkeit des Gewerbes der Immobilientreuhänder (§ 94 Z 35), also der Immobilienmakler und -verwalter sowie der Bauträger "mit einer Versicherungssumme von mindestens 100.000 Euro pro geschädigtem Vertragspartner ohne Vereinbarung eines Selbstbehaltes von mehr als fünf vH" (rechtswirksam seit 27. Februar 2008). So weit ich sehe, fehlt eine entsprechende Übergangsbestimmung des § 117 GewO 1994 für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens tätige Immobilientreuhänder, weshalb umso mehr - gleichsam als Ersatz (?) auf die Empfehlung des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO verwiesen wird, "bis spätestens 30. Juni 2008 aktiv einen Nachweis über die Versicherung an die zuständige Gewerbebehörde zu übermitteln" (OIZ 2008 Nr 1,10). | BGBl I 2008/42 |
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Richtwerte für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten, die Durchschnittsmietkosten und den kalkulatorischen Zinssatz. Anhang 3.3 betrifft die Werte für 2007 von Büroflächen-Mieten in €/m2 (rechtswirksam seit 7. Februar 2008) | BGBl II 2008/48 |
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Jänner 2008, mit der die Bgld. Behindertenhilfeverordnung geändert wird. § 4 Abs 1 Z 7 lit a und b, Abs 2 sowie 3 regelt die Finanzierung wohnbauförderungsrechtlicher Mehrkosten für die behindertengerechte Ausstattung oder Neuerrichtung von Eigenheimen (und Wohnungen) (rechtswirksam seit 1. Jänner 2008) | BgldLGBl 2008/16 |
[Tiroler] Gesetz vom 13. Dezember 2007 über die Landesimmobilien-Bau- und Sanierungsgesellschaften (rechtswirksam seit 6. Februar 2008) | TirLGBl 2008/4 |
Gesetz über Einrichtungen der Heimhilfe in Wien - Wiener Heimhilfeeinrichtungengesetz - WHEG (rechtswirksam zT seit 20. Februar 2008, zT ab 27. Juli 2009) | WrLGBl 2008/8 |