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Sofortige Auflösung eines gemischten Dauerschuldverhältnisses (Miete, Büroorganisation und Personalbereitstellung)

RechtsprechungABGBwobl 2008/22wobl 2008, 54 Heft 2 v. 1.2.2008

§ 1117, § 1118 ABGB:

Auch der Vertragspartner eines atypischen und gemischten Dauerschuldverhältnisses ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur sofortigen Auflösung berechtigt. Es besteht keine Verpflichtung, davor das mildere Mittel der ordentlichen Kündigung anzuwenden.

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