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Eröffnung des Konkurses mit anschließendem Zwangsausgleich über das Vermögen der Mieterin nach Fällung des rechtskräftigen Teilurteils über den Mietzinsrückstand

RechtsprechungMRGwobl 2008/16wobl 2008, 44 Heft 2 v. 1.2.2008

§ 1101, § 1118 ABGB

§ 33 MRG:

Durch den beschlossenen Zwangsausgleich wird die Mieterin von der Zahlung des gemäß § 33 Abs 2 MRG "geschuldeten Betrages" befreit, der die Ausgleichsquote übersteigt. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Vermieter, der bereits mit Klage sein Bestandgeberpfandrecht nach § 1101 ABGB geltend macht, als Absonderungsgläubiger zu behandeln ist.

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