Seit zwischenzeitlich mehr als 20 Jahren werden die österreichischen Grundstücksdaten in Grundbuch und Kataster elektronisch geführt. Die Grundbuchsnovelle 20081), die (größtenteils) mit 1. 1. 2009 in Kraft treten wird, soll den erhöhten Anforderungen an diese Grundstücksdatenbank und den zwischenzeitlichen technologischen Errungenschaften Tribut zollen und so bleibende Verbesserungen des Grundbuchs- und Vermessungswesens erzielen. Zudem ermöglicht die Novelle die Verbesserung von bestimmten mangelhaften Grundbuchsanträgen. Im vorliegenden Aufsatz werden die wichtigsten Neuerungen und Umgestaltungen, die das Grundbuchsgesetz und damit in Zusammenhang stehende Gesetze durch die Grundbuchsnovelle 2008 erfahren haben, behandelt.