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Neue Entwicklungen im Grundbuchsrecht durch die Grundbuchsnovelle 2008

AufsätzeDr. Caroline Hager-Rosenkranzwobl 2008, 341 Heft 12 v. 1.12.2008

Seit zwischenzeitlich mehr als 20 Jahren werden die österreichischen Grundstücksdaten in Grundbuch und Kataster elektronisch geführt. Die Grundbuchsnovelle 20081)1)Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsgebührengesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden (BGBl I 2008/100)., die (größtenteils) mit 1. 1. 2009 in Kraft treten wird, soll den erhöhten Anforderungen an diese Grundstücksdatenbank und den zwischenzeitlichen technologischen Errungenschaften Tribut zollen und so bleibende Verbesserungen des Grundbuchs- und Vermessungswesens erzielen. Zudem ermöglicht die Novelle die Verbesserung von bestimmten mangelhaften Grundbuchsanträgen. Im vorliegenden Aufsatz werden die wichtigsten Neuerungen und Umgestaltungen, die das Grundbuchsgesetz und damit in Zusammenhang stehende Gesetze durch die Grundbuchsnovelle 2008 erfahren haben, behandelt.

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