§ 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG:
Ist der Mieter wegen der Pflege eines krebserkrankten Elternteils von der aufgekündigten Wohnung abwesend, dann kann von ihm nicht die Angabe eines konkreten Rückkehrtermins verlangt werden.
Die Unsicherheit über die (weitere) Dauer der pflegebedingten Nichtbenützung wird in solchen Fällen durch die besondere Schutzwürdigkeit des Mieters aufgewogen.