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Zum Vorliegen eines wichtigen Interesses iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 bei Unverwertbarkeit eines WE-Objektes

RechtsprechungWEGao. Univ.-Prof. Dr. Christian Markl, Stud.-Ass. Mag. Anna Hechenbichlerwobl 2007/87wobl 2007, 223 Heft 7 und 8 v. 1.7.2007

§ 16 Abs 1 und 2, § 52 Abs 1 Z 2 und Abs 2 WEG 2002; § 52 Abs 2, § 66 Abs 1 Z 2, § 71 Abs 3 AußStrG; § 37 Abs 3 MRG:

Bloße Zweckmäßigkeitserwägungen sind einem wichtigen Interesse des änderungswilligen Wohnungseigen-

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