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Bewuchs einer benachbarten Hauswand durch eine Kletterpflanze als unzulässige unmittelbare Zuleitung nach § 364 Abs 2 Satz 2 ABGB

RechtsprechungABGBUniv.-Prof. Dr. Gottfried Callwobl 2007/72wobl 2007, 173 Heft 6 v. 1.6.2007

§ 364 Abs 2 Satz 2, § 422, § 523, §§ 825ff, §§ 833 bis 835 ABGB; § 14, § 409 Abs 2 ZPO:

Der Bewuchs der Hausmauer durch eine vom Nachbargrundstück herüberwachsende Kletterpflanze ist nach § 364 Abs 2 Satz 2 ABGB eine „unmittelbare Zulei-

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