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Begünstigte Rückzahlung nach RBG 1987 - Befreiung von den Mietzinsbildungsvorschriften nach § 16 MRG

RechtsprechungMRGwobl 2007/54wobl 2007, 137 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 16, § 53, § 58 Abs 4 MRG; § 12 Abs 3 RBG 1987:

Bei einer Entscheidung über das Fondsansuchen vor dem 1. 9. 1952 kann die Befreiung von den Mietzinsbildungen des § 16 MRG nur für solche Objekte, die mit Fondsmitteln wiederhergestellt wurden, in Anspruch genommen werden.

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