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Vergrößerung des einzelnen WE-Objekts - wichtiges Interesse des Änderungswilligen?

RechtsprechungWEGUniv.-Prof. Dr. Gottfried Callwobl 2007/41wobl 2007, 108 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 16 Abs 2 WEG 2002 (§ 13 Abs 2 WEG 1975):

Zur stRsp, ob die Änderung des WE-Objekts (hier: Vorverlegung der Außenwand des WE-Hauses bis an den vorderen Rand der Loggia des ASt) verkehrsüblich ist, was der OGH im vorliegenden Fall verneint.

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