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Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis dem Grunde nach - Bedeutung nachfolgender Korrespondenz

RechtsprechungABGBwobl 2007/22wobl 2007, 56 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 1375, § 1497 ABGB:

Von einem wiederholenden Anerkenntnis dem Grunde nach könnte nur gesprochen werden, wenn sich der Sachverhalt in der Zwischenzeit geändert hätte und der Erklärende eine Rechtsfolge auslösen wollte. Die einem

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