§ 1096 ABGB; § 8 Abs 3, § 37 Abs 1 Z 5 MRG:
Eine Konkurrenz des Entschädigungsanspruchs nach § 8 Abs 3 MRG mit dem auf § 1096 Abs 1 ABGB zu gründenden Mietzinsminderungsanspruch (hier wegen verminderten Lichteinfalls nach Errichtung eines Zubaues) besteht nicht.