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Grundsätze der WE-Begründung durch Richterspruch nach § 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002

RechtsprechungWEGUniv.-Prof. Dr. Gottfried Callwobl 2007/133wobl 2007, 342 Heft 12 v. 1.12.2007

§ 2 Abs 4, § 3 Abs 1 Z 3 (§ 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975), § 36 WEG 2002

§ 830, § 843 ABGB:

Das Vorhandensein allgemeiner Teile der Liegenschaft iSd § 2 Abs 4 steht der richterlichen WE-Begründung nach § 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002 als Sonderform der Naturalteilung grundsätzlich nicht entgegen, es sei denn, dass damit eine Wertminderung der Liegenschaft (zB großer Schlosspark) verbunden ist. Dasselbe gilt, wenn ein Miteigentümer (hier: der Teilungsbekl) die von ihm benützten Allgemeinflächen so vernachlässigt hat, dass im Fall der WE-Begründung eine Ausschlussklage gegen ihn gerechtfertigt wäre.

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