§§ 6 und 7 dEStG (öEStG 1988):
Mietereinbauten können selbständige Wirtschaftsgüter sein und als solche durch Einräumung des Besitzes und des Wertersatzanspruchs, der gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses besteht, steuerwirksam übertragen werden. Zur AfA-Befugnis des Erwerbers.